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Auf Antrag der SPÖ-Landesparteivorsitzenden Birgit Gerstorfer Heizkostenzuschuss 2016/2017 beschlossen

20. Januar 2017

Auf Antrag der SPÖ-Landesparteivorsitzenden Birgit Gerstorfer Heizkostenzuschuss 2016/2017 beschlossen

Seit dem 09. Jänner 2017 können finanziell schlechter gestellte Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher den Heizkostenzuschuss des Landes in Anspruch nehmen. Auf Antrag der SPÖ-Parteivorsitzenden Birgit Gerstorfer wurden dafür in Summe 3,382 Millionen Euro im Sozial-Budget des Landes vorgesehen. Alleine im vergangenen Jahr wurden 21.400 Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher durch den Heizkostenzuschuss unterstützt. In den Bezirken Steyr und Steyr-Land profitierten 1.487 von dieser sozialen Unterstützung in den Wintermonaten.

 

„Gerade finanziell schlechter gestellte Personen müssen einen überdurchschnittlich großen Anteil ihres Einkommens für das Heizen aufwenden. Hier ist die Gemeinschaft gefragt, einkommensschwachen SteyrerInnen  solidarisch unter die Arme zu greifen. Alleine im vergangenen Jahr konnten durch den Zuschuss 1.487 SteyrerInnen  sowie deren Familien unterstützt werden“, so die Dritte Landtagspräsidentin Gerda Weichsler-Hauer und Birgit Gerstorfer, die als Sozial-Landesrätin den Heizkostenzuschuss in  der Landesregierung auf den Weg gebracht hat.

 

Der Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2016/2017 beträgt 152 Euro und gebührt allen Oberösterreicherinnen und Oberösterreichern deren durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen die Höhe der Ausgleichszulagenrichtsätze 2017 nicht überschreitet.

 

Die entsprechenden Einkommensgrenzen betragen für:

 

 

Auch heuer gibt es eine Einschleifregelung, wonach Personen, deren Einkommen bis zu 50 Euro über den entsprechenden Einkommensgrenzen liegt, einen Heizkostenzuschuss von 76 Euro erhalten. Nicht zum Einkommen zählen das Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Sonderzahlungen, wie beispielsweise auch der „Pensions- Hunderter“ für Pensionistinnen und Pensionisten.

 

Die Antragsfrist für den Heizkostenzuschuss läuft seit 09. Jänner 2017 bis zum 14. April 2017. Anträge können in den Gemeindeämtern bzw. Magistraten gestellt werden. Das Antragsformular und alle Informationen sind auch auf der Homepage des Landes Oberösterreich unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/52800.htm verfügbar.

 

 

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